Immer mehr Radentscheide werden in Deutschland auf den Weg gebracht. Sie alle haben das Ziel, den Radverkehr zu verbessern und gesetzliche Verbindlichkeiten zu schaffen. Fast überall sind sie von Bürgerinitiativen organisiert, die die Lokalpolitik auf die Thematik aufmerksam machen wollen – so wie das Bündnis Verkehrswende jetzt in Würzburg. In einer losen Serie berichten wir, in welchen Städten es Radentscheide gibt/gab, erläutern deren Zielen und werfen einen Blick auf das Erreichte.
Startschuss in Berlin
Startschuss war am 14. Juni 2016, als die Initiative Volksentscheid Fahrrad den Antrag für ein Volksbegehren für eine „sichere und komfortable Radinfrastruktur“ beim Berliner Senat einreichte. Allerdings kam es nicht zu einem Volksentscheid, da der Senat die Forderungen weitestgehend übernahm und zwei Jahre später das Berliner Mobilitätsgesetz verabschiedete. Dieses Gesetz schreibt Maßnahmen vor, Radverkehr und öffentliche Verkehrsmittel in der Verkehrsplanung Berlins zukünftig vorrangig vor dem Autoverkehr zu behandeln (vollständiger Gesetzestext). Konkret soll erreicht werden:
- 350 km sichere Fahrradstraßen auch für Kinder
- zwei Meter breite Radverkehrsanlagen an jeder Hauptstraße
- 75 gefährliche Kreuzungen pro Jahr sicher machen
- transparente, schnelle und effektive Mängelbeseitigung
- 200.000-mal Fahrradparken an ÖPNV-Haltestellen und Straßen
- 50 Grüne Wellen fürs Fahrrad
- 100 km Radschnellwege für den Pendelverkeh
- Fahrradstaffeln und eine Ermittlungsgruppe Fahrraddiebstahl
- mehr Planerstellen und zentrale Fahrradabteilungen
- Berlin für mehr Radverkehr sensibilisieren
Viele Städte folgen
Der Berliner Erfolg ermutigte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, lokale Initiativen zu starten. In folgenden Städten und Regionen wurde oder wird gerade ein Radentscheid durchgeführt: Aachen, Berlin, Bamberg, Bielefeld, Brandenburg, Bremen, Darmstadt, Frankfurt am Main, Hamburg, Kassel, München, NRW, Regensburg, Rostock, Stuttgart und Tübingen. Seit dem 14.09.2019 reiht sich auch Würzburg in diese Liste mit einem Radentscheid ein.
Überall wurden viel mehr Unterschriften gesammelt als benötigt. Und doch gibt es Städte, in denen von „gescheiterten“ Radentscheiden die Rede ist. In Hessen wurden alle drei Radentscheide als juristisch unzulässig erklärt. Dort muss nämlich, anders als in anderen Bundesländern, ein Kostendeckungsvorschlag vorliegen. Dieser Vorschlag muss von den Organisatoren kommen. Liegen die Kostenschätzungen daneben, dann kann ein Bürgerbegehren als unzulässig erklärt werden. So kann es später auch nicht zu einem Bürgerentscheid kommen.
Euphorie und Ernüchterung
Selbst wenn Radentscheide durch Bürgerinitiativen gewonnen wurden, so hapert es oftmals an der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und Zielvorgaben bleiben unerfüllt. In einer losen Blog-Serie wollen wir über die verschiedenen Radentscheide weiter berichten.