Fußgänger und Fußgängerinnen sind Teil des Alltagverkehrs. Leider hat der Anteil des Fußverkehrs in Deutschland laut Wikipedia seit den 1970er Jahren bis heute einen Rückgang von 33 auf 24 Prozent erlebt. Das Ziel sollte eine Stadt der „kurzen Wege“ sein, mit entsprechender Fußgängerinfrastruktur. Wie schlecht es um die Gehwege in Würzburg bestellt ist, wollten wir mal selbst mit Kinderwagen herausfinden – stellvertretend für alle anderen Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß, mit Rollator oder Rollstuhl auf den Gehsteigen unterwegs sind.
Rechtslage
„Fußgänger müssen die Gehwege benutzen“, so steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, §25 (1)) und gemeint ist damit jede öffentliche Verkehrsfläche, die erkennbar dem Fußverkehr dienen soll. Deshalb sind die baulichen Regelungen für die Sicherheit und den Komfort des Gehens besonders wichtig. Die weiteren Ausführungen sind im typischen Beamtendeutsch verfasst. Knapp zusammengefasst: Das Grundmaß für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet und beträgt daher 1,80 Meter. Es ist um je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50 Metern Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen und 0,20 Meter Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude zu ergänzen. Dadurch ergibt sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ das absolute Mindestbreite für Seitenraum-Gehwege von 2,50 Metern.
2,5 Meter Restbreite in der Sanderau?
Gerade in der Sanderau mit einigen Altenheimen, Schulen und Kindergärten sollte davon ausgegangen werden, ausreichend breite Fußwege vorzufinden. Unsere Fotostory zeigt, wie es stattdessen oftmals aussieht.
Fazit
Nach nur einer Stunde Spaziergang durch die Sanderau wird klar: Ein sicheres Durchkommen für Fußgänger ist in den wenigstens Straßen gegeben. Die ausgewiesenen Parkplätze nehmen auf dem Gehweg zu viel Raum ein, sie müssten weiter auf die Straße verlagert werden. Neue Einbahnstraßenregelungen könnten dazu führen, dass Anwohner und Anwohnerinnen nicht auf ihren Stellplatz verzichten müssen, aber zugleich die Fußgänger und Fußgängerinnen den Raum erhalten, der ihnen zusteht. Der Appell an die Stadt Würzburg: Die Restbreite von 2,5 Metern muss eingehalten und umgesetzt werden – nicht nur in der Sanderau.